Angebote – Leistungen
Durch die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets werden Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem eigenem Einkommen gefördert und unterstützt.
Sie sollen nicht von Kultur, Sport und Freizeit, Mittagessen, Ausflügen
und Klassenfahrten, Schülerfahrkosten und Lernförderung ausgeschlossen
sein, nur weil das Geld nicht reicht. Ab sofort können diese Kinder und
Jugendlichen z.B. bei Ausflügen und Ferienfreizeiten mitfahren, Sport-
und Musikangebote nutzen, bei Bedarf Nachhilfe bekommen oder am
gemeinsamen Mittagessen in der Schule, der Kindertageseinrichtung, dem
Hort oder bei der Tagesmutter teilnehmen.
Alle Familien mit Kindern und Jugendlichen unter 18 bzw. 25 Jahren, die
• Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II),
• Sozialhilfe oder Grundsicherung nach dem SGB XII oder
• Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten,
können grundsätzlich Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes in Anspruch nehmen.
meckenheim.frühehilfen.info 2024/05/02 23:49:15.232909 UTC